Haftung bei Mantelverwertungen klarer (6. März 2012)

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die Reaktivierung untätiger GmbHs eine "wirtschaftliche Neugründung" dar, bei der die Gründungsvorschriften erneut einzuhalten seien. Dies erfordert vor allem die erneute Aufbringung des Stammkapitals und entsprechende Anzeige und Versicherung gegenüber dem Registergericht. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof auch über die bisher noch offene Frage entschieden, welche Konsequenzen eine Verletzung dieser Pflichten hat: Die Gesellschafter haften in diesem Fall für die Unterbilanz im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung, d.h. den Betrag, um den das Gesellschaftsvermögen in diesem Moment das satzungsmäßige Stammkapital unterschritten hat. Damit ist das Gericht nicht der strengen Auffassung gefolgt, wonach die Gesellschafter die Haftungsbeschränkung vollständig verlieren und zeitlich unbegrenzt für alle Verluste nach der Reaktivierung haften sollten.


Zentrales Testamentsregister in Betrieb (1. Januar 2012)

Die Bundesnotarkammer hat zum Jahresbeginn das Zentrale Testamentsregister in Betrieb genommen. Dies tritt an die Stelle des bisherigen Benachrichtigungssystems zwischen Notaren, Justiz und Standesämtern über Karteikarten. Es stellt damit auf moderne Weise sicher, dass die Nachlassgerichte bundesweit alle Testamente und Erbverträge, die notariell beurkundet oder gerichtlich hinterlegt wurden, auffinden und anfordern können.


Grundschuldabtretungen wieder einfacher (1. Dezember 2010)

Nachdem die unten genannte Entscheidung des XI. BGH Zivilsenats erhebliche Probleme bei Grundschuldabtretungen ausgelöst hat, hat der VII. Zivilsenat diese nunmehr faktisch korrigiert. Für den Normalfall, in dem die Grundschuldurkunde keine Anhaltspunkte für eine Verknüpfung mit dem Sicherungsvertrag enthält, könne der Notar die Klausel ohne weitere Prüfung auf den neuen Gläubiger umschreiben. Ist dieser nicht in den Sicherungsvertrag (und damit die Anbindung an das Darlehen!) eingetreten, so könne der Sicherungsgeber dies immer noch im Klagewege (Klauselgegenklage nach § 768 ZPO) geltend machen.

Hinzuzufügen ist, dass dies praktisch keine große Rolle spielen wird, da selbst bei Forderungsverkäufen die Käufer nach den bisherigen Erfahrungen in die Sicherungsverträge eingetreten sind. Außerdem hat sich das gesamte Thema für ab dem 19. August 2008 bestellte Grundschulden dadurch erledigt, dass das sog. Risikobegrenzungsgesetz Neugläubiger an den Sicherungsvertrag bindet (§ 1192 Abs. 1a BGB).


Grundschuldabtretungen schwieriger (22. August 2010)

Die Abtretung eingetragener Grundschulden macht eine neue Darlehensaufnahme oft einfacher und billiger, spielte aber auch bei der Abwicklung von Forderungsverkäufen an Finanzinvestoren eine nicht immer rühmliche Rolle. Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Umschreibung der vollstreckbaren Grundschuldausfertigung von einer beglaubigten Erklärung der neuen Bank abhängig gemacht, dass sie in den Sicherungsvertrag eingetreten ist. Da dies praktisch nie geschieht - die Banken schließen in der Praxis neue Sicherungsvereinbarungen ab - und wegen verschiedener anderer unklarer Auswirkungen der Entscheidung sollte jeder, der eine Grundschuldabtretung für Finanzierungszwecke plant, die Vorgehensweise mit Banken und Notar sorgfältig abstimmen und hierfür eine gewisse Zeit einplanen.


GmbH-Reform: Bundestag stimmt zu (26. Juni 2008)

Nach längerem politischen Tauziehen hat der Bundestag nunmehr die GmbH-Reform in einer veränderten Fassung abgesegnet. Die "deutsche Limited" (Haftungsbeschränkung ohne Eigenkapitaleinsatz) wird nunmehr durch eine "Unternehmergesellschaft" umgesetzt, bei der die Gründer zwar für den Betrag von 25.000 Euro haften,  diese Summe aber nicht bei der Gründung aufbringen müssen. Etwas gehässig könnte man sagen, dass dies nicht nur den - politisch gewünschten - Weg in das Unternehmertum erleichtert, sondern auch den in die anschließende Privatinsolvenz ... Die zahlreichen weiteren Schwerpunkte hat das BMJ aktuell zusammengefasst.

Aufgrund der ausführlichen Vorabstimmung ist mit der Zustimmung des Bundestages zu rechnen. Diese wird dem Vernehmen nach aber erst im September des Jahres erfolgen. Das Gesetz würde dann am 1. Oktober 2008 in Kraft treten.

GmbH-Reform: Jetzt sprechen die "Experten" (8. Januar 2008)

Die von der Bundesregierung vorgesehene "Reform" des GmbH-Rechts (s.u. 28. September 2007) geht in die nächste Runde: Der Rechtsausschuss des Bundestages wird am 23. Januar 2008 eine Expertenanhörung durchführen. Spannend wird hierbei vor allem die Frage, wie die Redner sich zur Herabsetzung des Mindeststammkapitals äußern, die dem konservativen deutschen Professor eigentlich ein Dorn im Auge sein muss. Der Zusammenstellung der Rednerliste durch die Ausschussobleute dürfte diesmal deshalb besondere Bedeutung zukommen.

Die nach alledem zeitlich wie inhaltlich durchaus ungewisse Zukunft des Gesetzesentwurfs bremst aber weiterhin nicht die Welle von Publikationen, die den noch weit von der Verkündung im Bundesgesetzblatt entfernten Entwurf erläutern und kommentieren.

Neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten (1. Januar 2008)

Durch die jetzt in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltsrechts wird vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2007 umgesetzt, das die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Müttern beim Unterhalt als verfassungswidrig beanstandet hat. Im Grundsatz gibt es Unterhaltsansprüche künftig nur noch für drei Jahre ab Geburt, darüber hinaus nur nach einer Billigkeitsklausel, die auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten, aber auch auf die "nacheheliche Solidarität" abstellt. Wie sich dies dann tatsächlich auswirken wird, ist jedoch noch weitgehend unklar.

Neu geregelt wurde außerdem das Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche von Kindern und (Ex-)Ehegatten. Schließlich schränkt das Gesetz die "Lebensstandardgarantie" ein, die bisher auch selbst schlechter verdienende Ex-Ehegatten nach Scheidung am höheren Einkommen des Ehemaligen teilhaben ließ.

Referentententwurf Erbschaftsteuerreform (3. Dezember 2007)

Der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf hat Regelungsansatz und Zahlen der u.g. Eckpunkte übernommen. Nachzutragen sind noch die nunmehr ebenfalls substanziellen Freibeträge für (Ur-)Enkel (200.000 Euro) und Eltern (100.000 Euro). Außerdem sollen erstmalig auch im Steuerrecht die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner mit den Ehegatten gleichgestellt werden.

Die Steuerprogression wird zum Ausgleich der ungünstigeren Immobilienbewertung für nahe Angehörige in direkter Linie entschärft, während alle anderen Erben oder Beschenkten jenseits des Freibetrags von vorneherein mit 30 % besteuert werden.

Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform stehen (7. November 2007)

Nun hat sich die Arbeitsgruppe der großen Koalition doch auf Eckdaten der Erbschaftsteuerreform geeinigt. Die Bewertung von Grundbesitz soll, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, anhand des Verkehrswerts erfolgen. Dafür erhalten nähere Verwandte höhere Freibeträge (z.B. für Ehegatten 500.000 statt bisher 307.000 Euro und für Kinder 400.000 statt 205.000 Euro. Außerdem soll es Privilegien für fortgeführte Betriebe geben.

Da die Länder als Nutznießer der Steuer auf Aufkommensneutralität pochen, werden neben den Grundeigentümern auch die entfernteren oder Nicht-Verwandten durch erhöhte Steuersätze die Zeche zahlen müssen. Details hierzu müssen aber noch ausgearbeitet werden.

Erbschaftsteuerreform: Nichts genaues weiß man nicht (3. November 2007)

Fest steht, dass eine Neuregelung kommen muss. Denn mit Urteil vom 31. Januar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen Bewertungsregelungen, vor allem zu Betriebs- und Grundvermögen, gegen das Grundgesetz verstoßen, und der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung schaffen muss. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Bundesregierung bereits entschieden, in einem "Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" Steuerprivilegien für fortgeführte Unternehmen zu gewähren.

Nun ist aber wieder alles offen: Laut Spiegel-Online wollen CDU-Finanzpolitiker die Steuer nach österreichischem Vorbild komplett abschaffen. Hiergegen wehren sich die Bundesländer als Empfänger der Steuereinnahmen. Die Kanzlerin wiederum hat nochmals Entlastungen für Unternehmenserben versprochen.

Wegen dieser grundlegenden Divergenzen sind auch Prognosen zum Zeitplan der Reform nahezu unmöglich geworden.

Bundesregierung und Bundesrat streiten über GmbH-Reform (28. September 2007)

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" will die Bundesregierung Unternehmensgründungen erleichtern und zugleich Missbräuche der GmbH-Rechtsform erschweren. Für Unternehmensgründer von größter Bedeutung sind die geplante Absenkung des Mindeststammkapitals von 25.000 auf 10.000 Euro sowie eine Erleichterung des Gründungsverfahrens (Beglaubigung statt Beurkundung) bei Verwendung einer Mustersatzung.

Während sich die politischen Gremien - anders als die Fachwelt - in Sachen Mindestkapital einig zu sein scheinen, hat sich der Bundesrat gegen die Mustersatzungen ausgesprochen. Die Bundesregierung will nach Ihrer jetzt veröffentlichten Gegenäußerung hieran jedoch in vermeintlichem Interesse der Wirtschaft festhalten. Die ursprüngliche Einschätzung, dass sich das Gesetzgebungsverfahren länger hinziehen werde, scheint also weiterhin gültig zu sein.

Den Gesetzesentwurf samt Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie in der entsprechenden Bundestags-Drucksache.