Haftung bei Mantelverwertungen klarer (6. März 2012)
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die
Reaktivierung untätiger GmbHs eine "wirtschaftliche
Neugründung" dar, bei der die Gründungsvorschriften erneut
einzuhalten seien. Dies erfordert vor allem die erneute Aufbringung des
Stammkapitals und entsprechende Anzeige und Versicherung gegenüber
dem Registergericht. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof
auch über die bisher noch offene Frage entschieden, welche
Konsequenzen eine Verletzung dieser Pflichten hat: Die Gesellschafter
haften in diesem Fall für die Unterbilanz im Zeitpunkt der
wirtschaftlichen Neugründung, d.h. den Betrag, um den das
Gesellschaftsvermögen in diesem Moment das
satzungsmäßige Stammkapital unterschritten hat. Damit ist
das Gericht nicht der strengen Auffassung gefolgt, wonach die
Gesellschafter die Haftungsbeschränkung vollständig verlieren
und zeitlich unbegrenzt für alle Verluste nach der Reaktivierung
haften sollten.
Zentrales Testamentsregister in Betrieb (1. Januar 2012)
Die Bundesnotarkammer hat zum Jahresbeginn das Zentrale Testamentsregister
in Betrieb genommen. Dies tritt an die Stelle des bisherigen
Benachrichtigungssystems zwischen Notaren, Justiz und
Standesämtern über Karteikarten. Es stellt damit auf moderne
Weise sicher, dass die Nachlassgerichte bundesweit alle Testamente und
Erbverträge, die notariell beurkundet oder gerichtlich hinterlegt
wurden, auffinden und anfordern können.
Grundschuldabtretungen wieder einfacher (1. Dezember 2010)
Nachdem die unten genannte Entscheidung des XI. BGH Zivilsenats
erhebliche Probleme bei Grundschuldabtretungen ausgelöst hat, hat
der VII.
Zivilsenat diese nunmehr faktisch korrigiert. Für den
Normalfall, in dem die Grundschuldurkunde keine Anhaltspunkte für
eine Verknüpfung mit dem Sicherungsvertrag enthält,
könne der Notar die Klausel ohne weitere Prüfung auf den
neuen Gläubiger umschreiben. Ist dieser nicht in den
Sicherungsvertrag (und damit die Anbindung an das Darlehen!)
eingetreten, so könne der Sicherungsgeber dies immer noch im
Klagewege (Klauselgegenklage nach § 768 ZPO) geltend machen.
Hinzuzufügen ist, dass dies praktisch keine große Rolle
spielen wird, da selbst bei Forderungsverkäufen die Käufer
nach den bisherigen Erfahrungen in die Sicherungsverträge
eingetreten sind. Außerdem hat sich das gesamte Thema für ab
dem 19. August 2008 bestellte Grundschulden dadurch erledigt, dass das
sog. Risikobegrenzungsgesetz
Neugläubiger an den Sicherungsvertrag bindet (§ 1192
Abs. 1a BGB).
Grundschuldabtretungen schwieriger (22.
August 2010)
Die Abtretung eingetragener
Grundschulden macht eine neue
Darlehensaufnahme oft einfacher und billiger, spielte aber auch bei der
Abwicklung von Forderungsverkäufen an Finanzinvestoren eine nicht
immer rühmliche Rolle. Der Bundesgerichtshof
hat deshalb die Umschreibung der vollstreckbaren
Grundschuldausfertigung von einer beglaubigten Erklärung der neuen
Bank abhängig gemacht, dass sie in den Sicherungsvertrag
eingetreten ist. Da dies praktisch nie geschieht - die Banken
schließen in der Praxis neue Sicherungsvereinbarungen ab - und
wegen verschiedener anderer unklarer Auswirkungen der Entscheidung
sollte jeder, der eine Grundschuldabtretung für
Finanzierungszwecke plant, die Vorgehensweise mit Banken und Notar
sorgfältig abstimmen und hierfür eine gewisse Zeit einplanen.
GmbH-Reform: Bundestag stimmt zu (26. Juni 2008)
Nach längerem politischen Tauziehen hat der Bundestag nunmehr
die GmbH-Reform in einer veränderten Fassung abgesegnet. Die
"deutsche Limited" (Haftungsbeschränkung ohne Eigenkapitaleinsatz)
wird nunmehr durch eine "Unternehmergesellschaft" umgesetzt, bei der
die Gründer zwar für den Betrag von 25.000 Euro haften,
diese Summe aber nicht bei der Gründung aufbringen müssen.
Etwas gehässig könnte man sagen, dass dies nicht nur den -
politisch gewünschten - Weg in das Unternehmertum erleichtert,
sondern auch den in die anschließende Privatinsolvenz ... Die
zahlreichen weiteren Schwerpunkte
hat das BMJ aktuell zusammengefasst.
Aufgrund der ausführlichen Vorabstimmung ist mit der Zustimmung
des Bundestages zu rechnen. Diese wird dem Vernehmen nach aber erst im
September des Jahres erfolgen. Das Gesetz würde dann am 1. Oktober
2008 in Kraft treten.
GmbH-Reform: Jetzt sprechen die "Experten" (8. Januar 2008)
Die von der Bundesregierung vorgesehene "Reform" des GmbH-Rechts
(s.u. 28. September 2007) geht in die nächste Runde: Der
Rechtsausschuss des Bundestages wird am 23. Januar 2008 eine
Expertenanhörung durchführen. Spannend wird hierbei vor allem
die Frage, wie die Redner sich zur Herabsetzung des
Mindeststammkapitals äußern, die dem konservativen deutschen
Professor eigentlich ein Dorn im Auge sein muss. Der Zusammenstellung
der Rednerliste durch die Ausschussobleute dürfte diesmal deshalb
besondere Bedeutung zukommen.
Die nach alledem zeitlich wie inhaltlich durchaus ungewisse Zukunft
des Gesetzesentwurfs bremst aber weiterhin nicht die Welle von
Publikationen, die den noch weit von der Verkündung im
Bundesgesetzblatt entfernten Entwurf erläutern und kommentieren.
Neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten (1. Januar 2008)
Durch die jetzt in Kraft getretenen Änderungen des
Unterhaltsrechts wird vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2007
umgesetzt, das die Ungleichbehandlung von verheirateten und
unverheirateten Müttern beim Unterhalt als verfassungswidrig
beanstandet hat. Im Grundsatz gibt es Unterhaltsansprüche
künftig nur noch für drei Jahre ab Geburt, darüber
hinaus nur nach einer Billigkeitsklausel, die auf
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, aber auch auf die "nacheheliche
Solidarität" abstellt. Wie sich dies dann tatsächlich
auswirken wird, ist jedoch noch weitgehend unklar.
Neu geregelt wurde außerdem das Rangverhältnis der
Unterhaltsansprüche von Kindern und (Ex-)Ehegatten.
Schließlich schränkt das Gesetz die "Lebensstandardgarantie" ein, die bisher
auch selbst schlechter verdienende Ex-Ehegatten nach Scheidung am
höheren Einkommen des Ehemaligen teilhaben ließ.
Referentententwurf Erbschaftsteuerreform (3. Dezember 2007)
Der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf hat Regelungsansatz und Zahlen der
u.g. Eckpunkte übernommen. Nachzutragen sind noch die nunmehr
ebenfalls substanziellen Freibeträge für (Ur-)Enkel (200.000
Euro) und Eltern (100.000 Euro). Außerdem sollen erstmalig auch
im Steuerrecht die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner mit den
Ehegatten gleichgestellt werden.
Die Steuerprogression wird zum Ausgleich der ungünstigeren
Immobilienbewertung für nahe Angehörige in direkter Linie
entschärft, während alle anderen Erben oder Beschenkten
jenseits des Freibetrags von vorneherein mit 30 % besteuert werden.
Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform stehen (7.
November 2007)
Nun hat sich die Arbeitsgruppe der großen Koalition doch auf
Eckdaten der Erbschaftsteuerreform geeinigt. Die Bewertung von
Grundbesitz soll, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, anhand
des Verkehrswerts erfolgen. Dafür erhalten nähere Verwandte
höhere Freibeträge (z.B. für Ehegatten 500.000 statt
bisher 307.000 Euro und für Kinder 400.000 statt 205.000 Euro.
Außerdem soll es Privilegien für fortgeführte Betriebe
geben.
Da die Länder als Nutznießer der Steuer auf
Aufkommensneutralität pochen, werden neben den
Grundeigentümern auch die entfernteren oder Nicht-Verwandten durch
erhöhte Steuersätze die Zeche zahlen müssen. Details
hierzu müssen aber noch ausgearbeitet werden.
Erbschaftsteuerreform: Nichts genaues weiß man nicht (3.
November 2007)
Fest steht, dass eine Neuregelung kommen muss. Denn mit Urteil vom 31. Januar 2007 hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen
Bewertungsregelungen, vor allem zu Betriebs- und Grundvermögen,
gegen das Grundgesetz verstoßen, und der Gesetzgeber bis Ende
2008 eine Neuregelung schaffen muss. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die
Bundesregierung bereits entschieden, in einem "Gesetz zur Erleichterung
der Unternehmensnachfolge" Steuerprivilegien für fortgeführte
Unternehmen zu gewähren.
Nun ist aber wieder alles offen: Laut Spiegel-Online wollen CDU-Finanzpolitiker die Steuer
nach österreichischem Vorbild komplett abschaffen. Hiergegen
wehren sich die Bundesländer als Empfänger der
Steuereinnahmen. Die Kanzlerin wiederum hat nochmals Entlastungen
für Unternehmenserben versprochen.
Wegen dieser grundlegenden Divergenzen sind auch Prognosen zum
Zeitplan der Reform nahezu unmöglich geworden.
Bundesregierung und Bundesrat streiten über GmbH-Reform (28.
September 2007)
Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" will die
Bundesregierung Unternehmensgründungen erleichtern und zugleich
Missbräuche der GmbH-Rechtsform erschweren. Für
Unternehmensgründer von größter Bedeutung sind die
geplante Absenkung des Mindeststammkapitals von 25.000 auf 10.000 Euro
sowie eine Erleichterung des Gründungsverfahrens (Beglaubigung
statt Beurkundung) bei Verwendung einer Mustersatzung.
Während sich die politischen Gremien - anders als die Fachwelt
- in Sachen Mindestkapital einig zu sein scheinen, hat sich der
Bundesrat gegen die Mustersatzungen ausgesprochen. Die Bundesregierung
will nach Ihrer jetzt veröffentlichten Gegenäußerung
hieran jedoch in vermeintlichem Interesse der Wirtschaft festhalten.
Die ursprüngliche Einschätzung, dass sich das
Gesetzgebungsverfahren länger hinziehen werde, scheint also
weiterhin gültig zu sein.
Den Gesetzesentwurf samt Stellungnahme des Bundesrats und
Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie in der
entsprechenden Bundestags-Drucksache.