Aktuelle Informationen zu unserem Umgang mit der Corona-Epidemie

Allgemeines

Wie schon bisher bemühen wir uns, den Notariatsbetrieb mit möglichst geringen Einschränkungen aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten sowie Ihre und unsere Gesundheit zu schützen. Derzeit bestehen unabhängig von den staatlichen Vorgaben aufgrund der immer noch sehr hohen Inzidenzen folgende Besonderheiten:

Zugang zum Notariat

Der Zugang zum Notariat ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie weiterhin per E-Mail oder Telefon abstimmen. Auch kurzfristige Termine sind, wenn erforderlich, möglich.

Für Besuche im Notariat gilt das 3G-Prinzip. Bitte teilen Sie uns deshalb bei Terminvereinbarung mit, ob Sie geimpft oder genesen sind oder sich max. 24h vor dem Termin testen lassen.

Wenn Sie unter SARS-CoV2-typischen Symptomen leiden (insbesondere trockenem Husten, Fieber), sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder positiv auf Covid-19 getestet wurden, dürfen Sie das Notariat nicht betreten. Bitte kontaktieren Sie uns anderweitig zur Klärung der weiteren Vorgehensweise.

Terminvergabe

Da wir bei der Raumplanung ausreichende Abstände zwischen den Beteiligten und Belüftung sicherstellen wollen, kann eine stärkere Priorisierung von Terminen notwendig werden. Bitte geben Sie bei Terminanfragen deshalb an, bis wann eine Angelegenheit beurkundet werden muss und warum.

Besprechungen können auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden.

Auswärtstermine sind in weiterhin möglich, sofern nicht mit besonderen Ansteckungsrisiken verbunden.

Teilnehmer an Terminen

An Terminen sollen nur die Personen teilnehmen, deren Anwesenheit zur Beurkundung gesetzlich erforderlich ist. Wenn Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler) zur inhaltlichen Gestaltung im Termin beitragen müssen, ermöglichen wir gern die Beteiligung per Telefon oder Videokonferenz während des gesamten Termins oder punktuell.

In vielen Fällen können sich Urkundsbeteiligte auch aufgrund Vollmacht oder vorbehaltlich Genehmigung vertreten lassen. Bitte sprechen Sie uns wegen der Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall an. Insbesondere Immobilienübertragungen im größeren Familienkreis (z.B. an mehrere erwachsene Kinder) müssen wir teilweise auf mehrere Termine verteilen.

Hygienemaßnahmen im Notariat

Händewaschen und -desinfektion, insbesondere nach Ankunft im Notariat, sind jederzeit möglich.

Bitte halten Sie den gebotenen Abstand (1,5 bis 2 Meter) zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben. Wir bemühen uns, ausreichend große Räume für jeden Termin zur Verfügung zu stellen.

Sie können gern ihren eigenen Stift (möglichst Kugelschreiber oder Füller mit dokumentenechter Tinte) zum Termin mitbringen. Wenn Sie unsere Kugelschreiber nutzen, können Sie diese nach dem Termin mitnehmen oder zum Desinfizieren bei „benutzt“ ablegen.

Auf den Verkehrsflächen müssen Sie und wir einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In den Beurkundungsterminen können wir die Handhabung abstimmen. Insbesondere zur Identitätsfeststellung müssen Sie die Masken kurz abnehmen. Sollten Sie einer besonders gefährdeten Gruppe angehören, bitten wir Sie um entsprechende Vorab-Informationen; eventuell sind dann andere Maßnahmen, z.B. bei der Termingestaltung (s.o.), zusätzlich erforderlich oder vorrangig.

 

Stand: 4. April 2022

Notare Schemmann Ludewig
Sonnenstraße 9
80331 München

T: +49 (0) 89 / 5519676-0

F: +49 (0) 89 / 5519676-29

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