Informationen zu eingetragenen Vereinen

Einer notariellen Beglaubigung bedürfen nur die Vereinsregisteranmeldungen, nicht aber die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einschließlich Gründung und Satzungsänderungen. Bei den nachfolgenden Merkblättern und Mustern handelt es sich um Materialien der Bayerischen Justiz:

Notare Schemmann Ludewig
Sonnenstraße 9
80331 München

T: +49 (0) 89 / 5519676-0

F: +49 (0) 89 / 5519676-29

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